Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermietung von Event-, Licht- und Tontechnik

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Event-, Licht- und Tontechnik zwischen
Christopher Schulze / SimSepp-Eventmanagement, Veilchenweg 4, 84174 Eching, Deutschland
(nachfolgend „Vermieter“)
und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Mieter“).

Die Vermietung erfolgt sowohl an Verbraucher (§ 13 BGB) als auch an Unternehmer (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete entgeltliche Überlassung von Event-Equipment, insbesondere Ton-, Licht- und Veranstaltungstechnik, gemäß dem individuell vereinbarten Mietvertrag oder Angebot.

3. Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Mietvertrages

Ein Mietvertrag kommt nur zustande, wenn der Mieter volljährig ist (mind. 18 Jahre alt) und einen gültigen Personalausweis vorlegt.

4. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots (auch per E-Mail) oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Mietvertrages zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

5. Mietdauer

Die Mietdauer ergibt sich aus dem vereinbarten Mietvertrag. Die Standardmietdauer beträgt 24 Stunden und umfasst den Zeitraum von 12:00 Uhr mittags bis zum folgenden Tag um 12:00 Uhr, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt keine Zustimmung, ist der Vermieter berechtigt, die sofortige Rückgabe zu verlangen.

6. Mietpreise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro.
Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

Eine teilweise Erstattung vom Mietpreis bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgeräte wird nicht angeboten.

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Mietpreis spätestens bei Übergabe des Mietgegenstandes zur Zahlung fällig. Der Vermieter ist berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen.

7. Kaution

Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Mietgegenstandes eine angemessene Kaution zu verlangen.
Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach ordnungsgemäßer, vollständiger und unbeschädigter Rückgabe des Mietgegenstandes. Der Vermieter ist berechtigt, berechtigte Forderungen mit der Kaution zu verrechnen.

8. Übergabe, Nutzung und Rückgabe

Der Mietgegenstand wird in funktionsfähigem Zustand übergeben. Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.

Der Mieter verpflichtet sich:

den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln,

ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden,

die geltenden Sicherheits- und Bedienungsvorschriften einzuhalten.

Lautstärken über 95 dB können zu Hörstürzen und Hörschäden führen. Es wird empfohlen, sich bei voller Lautstärke nicht unmittelbar in der Nähe der Boxen aufzuhalten.

Die Rückgabe hat zum vereinbarten Zeitpunkt, vollständig und im ursprünglichen Zustand (ausgenommen normale Gebrauchsspuren) zu erfolgen.

9. Untervermietung & Überlassung

Untervermietung und sonstige Überlassung an Dritte sind nicht gestattet.

10. Haftung des Mieters / Risikoübergang

Der Mieter trägt das Risiko für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung des Mietgegenstandes während der Mietdauer.

Unternehmer (§ 14 BGB): Haftung unabhängig vom Verschulden.

Verbraucher (§ 13 BGB): Haftung nur bei schuldhaftem Verhalten.

Der Mieter trägt die Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung sowie einen etwaigen Mietausfall, soweit diese vorhersehbar und direkt verursacht wurden.

Der Abschluss einer geeigneten Versicherung wird dem Mieter empfohlen. Eine Versicherung durch den Vermieter besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

11. Verspätete Rückgabe

Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, für jede angefangene überfällige Stunde eine pauschale Zusatzmiete von 10,00 € zu berechnen.
Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

12. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung des Vermieters ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die entstehen durch

unsachgemäße oder fehlerhafte Bedienung der Mietgegenstände,

falsche Aufstellung, Verkabelung oder Stromversorgung,

Überlastung der Geräte,

Feuchtigkeit, Witterungseinflüsse oder höhere Gewalt,

Eingriffe oder Handlungen Dritter (z. B. Gäste, Besucher, Firmenpersonal),

den Abbruch, die Verkürzung oder den Ausfall von Veranstaltungen,

entgangenen Gewinn, Vertragsstrafen oder sonstige Folgeschäden.

Sofern der Vermieter keine Aufbau-, Einweisungs- oder Betriebsleistungen übernommen hat, obliegt die sichere Nutzung, Aufstellung und Absicherung der Mietgegenstände allein dem Mieter.

13. Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Mieter Verbraucher (§ 13 BGB), steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Mietleistung vollständig erbracht wurde und der Mieter zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.

14. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Vermieters zu entnehmen.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch. 
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Vermieters.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 01.04.2026

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